Fördermaßnahmen

 

Anträge von Familienmitgliedern können bis zum 1. September des laufenden Jahres gestellt werden an die

 

Familienstiftung Johannislehn

Patron Dr. Fabian Heintze

c/o Hauskrankenpflege Behrens

Kirchstraße 3, 29439 Lüchow

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Studierende können dreimal ein Stipendium erhalten.

Die Studierenden

1)       weisen dazu ihre Familienzugehörigkeit nach.

Es reicht der Nachweis der Abstammung von einem Familienmitglied, das auch schon durch das Lehn gefördert worden war.

Außerdem reichen sie bei einer ersten Bewerbung

2)       einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Geburtsnamen beider Eltern

3)       eine Kopie ihres Abiturzeugnisses

4)       eine Kopie ihrer Immatrikulationsbescheinigung aus dem laufenden Jahr

5)       ein Passfoto

6)       und einen Text zur Familiengeschichte ein.*

Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Zur Erleichterung des Schriftverkehrs innerhalb des Patronats wird erwartet, dass die Bewerbungsunterlagen ausgedruckt und digital an die o.a. Adresse gesandt werden.

Nach Erhalt dieser Unterlagen überprüft das Patronat die Familienzugehörig­keit.

Bei einer zweiten und dritten Bewerbung reicht die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Über die Anträge wird einmal jährlich im Herbst entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

 

* Erläuterung zu Punkt 6)  "Text zur Familiengeschichte":

Auf der Patronatssitzung 2019 wurde beschlossen, das Bewerbungsverfahren zu ändern. Auf einen handgeschriebenen Lebenslauf wird verzichtet. Ab sofort sollen die Erstbewerber zur Erforschung ihrer eigenen Familiengeschichte und damit auch mittelbar zur Geschichte des Lehns beitragen. Daher muss jeder Bewerbung ein selbstverfasster Text beigefügt werden. Dieser Text kann entweder eine interessante Begebenheit oder Entwicklung aus der Geschichte der mit dem Johannislehn verbundenen Familien berichten, – gerne auch mit allgemeinen historischen und gesellschaftlichen Bezügen  –, oder etwas Selbst-Erlebtes, das vielleicht von allgemeinem Interesse ist. So kann beispielsweise die persönliche Wahrnehmung einer besonderen Person oder einer politischen oder wissenschaftlichen Begebenheit oder Entwicklung berichtet werden. Ziel ist es, viele verschiedene Bausteine für ein zeitgeschichtliches Kompendium der Familien des Johannislehns zu erhalten.

Die Texte sollen einen Umfang von höchstens fünf, mindestens einer DIN A4-Seite haben. Ergänzende Bilder oder Grafiken können sinnvoll sein. Das Johannislehn erhält das Recht, die Texte zu veröffentlichen, es sei denn, die Verfasser sprechen sich dagegen aus.

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