Aus der Geschichte des Johannislehns

Die heute als Lehn bezeichneten mittelalterlichen Stiftungen, soweit sie die beiden deutschen Geldentwertungen (Inflation, Währungsreform) überstan­den, waren ursprünglich dazu bestimmt, den katholischen Gottesdienst in der St. Marienkirche in Uelzen zu erweitern und zu verschönern. Es waren aus­schließlich Angehörige der reichen Kaufmannsfamilien, die Ratsgeschlechter, die die Kirche mit Nebenaltären schmückten und die Geldmittel für den Lebensunterhalt eines Priesters an diesen Altären stifteten.

Die sogenannten Pfründen bestanden aus Zinsen von Kapitalien, Pachten, Hypotheken, Getreiderenten aus Bauernhöfen, Salinenanteilen in Lüneburg. Inhaber von Salinenanteilen in Lüneburg war z.B. in Uelzen das Martinilehn.

Es wurde am 23. Juli 1365 von Gertrud de Esche, Witwe des Algard de Esche, gestiftet. Diese Vikarie beurkundete der Abt Ludolph des Klosters in Oldenstadt. Nutznießer der Einkünfte war der erste Vikar Sander de Esche, ein Sohn des Algard de Esche. Als erster Patron ist Johannes de Redeber bekannt.. Er heiratete in 2. Ehe Wunneke de Esche, Tochter des Algard de Esche. Ihm folgten seine Nachkommen.

Das Martinilehn gehört ab 1788 mit zu dem Johannislehn, doch es blieb unter seinem Namen weiter bestehen und war an den Erträgen aus der Saline in Lüneburg allein beteiligt.

Im 14. Jahrhundert unterstanden Priester, - Presbyter oder meist Vikare genannt - , dem Propst, der am Hochalter mit zwei, zeitweise auch drei Kapellanen die Messe leitete. Die Stifter behielten sich die Verfügungsgewalt und ein Präsentationsrecht in der Weise vor, dass bei Erledigung einer Vikarie durch Tod ein weiteres Mitglied der Familie die Pfründe erhielt, auch wenn es noch gar nicht zum Priester geweiht war.

Weit vorausschauend machten am 17. Mai 1376 der Priester Dietrich Sten und seine Mutter Hildegund zusammen mit dem damaligen Bürgermeister und Erbauer der Stadtmauer Johannes Lembecke und seinem Sohn Dietrich ihr gemeinsames Testament. Dieses wurde in der Ellerndorfkapelle auf dem Johannisaltar niedergelegt und beurkundet. Die Ellerndorfkapelle war von Propst Nigeburg 1350 gestiftet und während der Pest am 15. Juli 1357 geweiht worden. Durch Heirat kam das Patronat der Kapelle an die Familie Ellenidorf, die diese als Erbbegräbnis nutzt. Sie heißt heute Apostelkapelle.

Die uns heute noch in erster Ausfertigung erhaltene Urkunde des Johannislehns ist in lateinischer Sprache abgefasst, jedoch gut lesbar und mit drei Siegeln der Stens, der Lembeckes und des Notars versehen. (StU 139). Wir erfahren, dass die Stiftungsgeber ihre Güter „geben, schenken, vergeben und verlassen zum alleinigen Zwecke der Schenkung und wegen ihres Seelenheils". So sollten nach ihrem Tode Messen gehalten und ihrer gedacht werden.

Zum Stiftungsvermögen kamen:1)

5 in (Mark) aus 3 Höfen in Proitze / Kreis Lüchow

3 m (Mark) aus Vicko Gewers Haus in Uelzen

1/3 vom großen und kleinen Zehnten in Böddenstedt / Kreis Uelzen 1 Pfund Pfennige aus einem Hof zu Könau / Kreis Uelzen

8 Schillinge aus einem Garten vor dein Veerßer Tor zu Uelzen

6 Himpten Roggen und 12 Schillinge aus 2 Höfen in Kahlstorf /Kreis Uelzen Diese Güter waren die Grundlage des Lehras bzw. der Vikarie der heutigen Familienstiftung Johannislelm zu Uelzen.

1) 1 m (Mark) = 16 Schillinge, 1 Schilling = 12 Pfennige, 1 Pfund = 20. Schillinge, 1 Pfund Pfennige = 240 Pfennige, 1 Himpten Roggen = 30 Liter = 20 kg.

Aus den Erträgen vorgenannter Güter sollten die Erben in direkter Linie bedacht werden.

Auch Vikare, die wenigstens dreimal in der Woche die Messen zu feiern hatten, fanden finanzielle Unterstützung. Sollte es aber überschüssiges Geld geben, konnte der unterstützte Vikar darüber frei verfügen. Dieses Doku­ment unterschrieben der Notar Segeband von Wittorf und etliche Zeugen. Am 30. Mai 1376 bestätigte Bischof Heimich von Verden diese Urkunde (StU 140).

Aufgebessert wurde diese Vikarie 1381 von Ludemann Goldschmidt, Bürger in Uelzen. Er stiftete vier Gartenstücke. Der Vikar hatte dafür Seelenmessen für das Ehepaar Goldschmidt zu lesen. (StU 161).

Der Stiftungsbrief des Crucislehn zu Uelzen vom 5. April 1467 ist nicht mehr auffindbar. Spätere Aufzeichnungen geben uns aber Nachricht über Ur­heber, Patron und gestiftete Güter. Bestätigt wurde die Stiftung am 2. August 1472 durch Bischof Bertold von Verden. Als Stifter ist uns Ludolph Meltzing, der ältere Bruder von Heinrich Meltzing bekannt. Er war Vikar am Aller­apostelaltar in der Ellerndorfkapelle. Hypotheken und Pachten aus Häusern in der Gudes- und Schmiedestraße wie auch auf dem Neuen Feld zählen zu den Gütern des Crucislehn. Die Nachkommen der Meltzings, Agnaten und Cognaten sind die Patrone dieses Lehns.

Später entwickelte sich noch eine zweite Form der geistlichen Stiftung, die Commende. Das bedeutete, dass eine bereits eingerichtete Vikarie weitere Messen zu lesen hatte. Das wurde ihr anbefohlen (commendiert) durch Ver­größerung der Pfründe. Aber auch Memorien und Anniversarien am Todestag eines aus der Verwandtschaft Verstorbenen waren abzuhalten.

So hat der Vikar Ludolph Meltzing in der Zeit von 1493 bis 1496 für einen Priester in der Marienkapelle eine Pfründenstiftung gemacht. Diese Marien­kapelle war von ihm erbaut und befand sich an der Nordseite der St. Marien­kirche, wurde jedoch im 17. Jahrhundert wegen Unbrauchbarkeit abgebrochen.

Eine Urkunde dieser Stiftung, auch Meltzingsche Commende genannt, ist nicht mehr vorhanden. Bestätigt aber wurden am 10. Mai 1496 drei Commenden des Ludolph Meltzing durch Bischof Bertold von Verden (StU 626)

Das sehr umfangreiche Vermögen des Stifters bestand aus Kapitalien, Renten und Grundbesitz, wie auch Äckern und Wiesen. Dreiviertel aus diesen Einkünf­ten sollten als Almosen verteilt werden, den Rest erhielten die Commendisten.

Seit 1467 gehörten 6 Morgen Land auf dem Wulhop in Uelzen zur Meltzing­schen Commende. Es war das letzte Ackerstück, das diese Commende nach den Geldentwertungen 1946 noch besaß. Bei dem Fliegerangriff am 22. Februar 1945 auf das Uelzener Bahnhofsgelände wurde dieses Gelände sehr in Mitleidenschaft gezogen. 31 große Bombentrichter hatten es total verwüstet . Hand- und Spanndienste, wie auch Herbeischaffung von Zuschüttmaterial wären der Stiftung teuer zu stehen gekommen, um eine Wiederbenutzung herzustellen. Der damalige Pächter überzeugte den Patron und es kam zum Verkauf des Geländes zu 5000,- Reichsmark. Dieses Geld wurde bedauerli­cherweise nicht sofort wieder angelegt und ging durch die Währungsreform 1948 verloren.

Eine vierte Commende wurde am 22. Juni 1497 den drei Meltzingschen ange­gliedert (StU 627). Ihr Stifter war Dietrich von Witzendorf. Er amtete als Kanonikus an St. Blasii in Braunschweig, war Propst zu Sehrrega und Kanzler des Fürstentums Lüneburg. 1490 bis 1500 hatte er das Amt als Kapellan und Sekretär der Herzogin Anna von Nassau in Celle inne. 1525 verstarb er. Er stiftete zwei Kapitalien von zusammen 1250 Gulden. In späteren Jahren wuchs das Kapital auf 7000 Mark an und wurde in vier Obligationen angelegt. Man verwendete die Zinsen zum Kauf von Kleidungsstücken, die am Todestag des Stifters an Arme verteilt wurden. Das geschah vor dem Altar in der St. Marienkirche zu Uelzen in Gegenwart des Propstes. Das verbleibende Restgeld gelangte zum Kapital der Meltzingschen Commende für Stiftungszwecke.

Am 6. Mai 1506 stiftete der Priester Didericus Lembecke das sogenannte St. Vitilehn (StU 669). Er war Vikar an St. Marien in der St. Viti Kapelle, dem Hospital für Leprakranke in Uelzen. Diese Kapelle liegt vor.dem Lünebuger Tor. Die kirchliche Bestätigung erfolgte am 17. Juli 1509 durch Bischof Christoph von Verden (StU 681). Kornrenten aus Bauernhöfen der umliegenden Dörfer, Grundstücke und Häuser gehörten zu diesem Vermächt­nis. Patrone waren die Schwester des Stifters Geseke Meltzing und ihre Erben. Dietrich war das letzte männliche Namensträger der Familie Meltzing.

Anzumerken sei, dass die Patrone des Crucis- und St. Viti-Lehns das Zivilrecht über die diesen Lehn verpflichteten Bauern ausgeübt haben. Dieses hörte wäh­rend des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 auf. Nach Wiedereinsetzung der Regierung hat man die Gerichtsbarkeit den königlichen Ämtern übertragen.

Die Anzahl der Stiftungen ist im Laufe der Jahrhunderte von dem Auf und Ab der Wirtschaftslage abhängig, die besonders günstig im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts gewesen ist. Als 1527 die Bürgerschaft sich der lutherischen Reformation anschloss, befanden sich in der Kirche 16 Nebenaltäre mit 47 Vikarien und Commenden, die sich auf die eigentliche Kirche mit Hauptaltar und auf sieben Kapellen verteilten.Die Reformation war nicht nur eine religiöse Angelegenheit, sondern eine Rebellion gegen die Konzentration von riesigen Vermögen in der Hand der Kirche. Nachdem die Landstände, wozu Geistliche, Ritter und Städte gehörten, auf dem Landtag zu Scharnebeck bei Lüneburg die Reformation beschlossen hatten, trat auch die Stadt Uelzen zum lutherischen Glauben über. Anführer der Bürgerschaft waren 1529 der Bürgermeister Albert Meltzing, sein Schwieger­sohn Tile Hagemann und der Kaufmann Hennann Schart.

Da sich der damalige Propst Herbert von Have weigerte, von seinem Amt zurückzutreten, wurde er mit Gewalt dazu gezwungen, die Stadt Uelzen zu verlassen. 1529 setzte Herzog Ernst, der spätere Bekenner, einen neuen Propst ein, es war Henricus Weimaring. Er stammt aus Delden in den Niederlanden. Als Augustinerpater des Georgenklosters in Stade studierte er bei Martin Luther und verließ die Universität Wittenberg mit dem Grad eines Magisters. Er gehörte mit zu den Visitatoren, die Herzog Ernst einsetzte, um Klarheit über die kirchlichen Vermögen zu erhalten. Der Herzog ließ das gesamte Kirchenvermö­gen beschlagnahmen. Die Nebenaltäre in der Kirche St. Marien wurden entfernt. Nach geraumer Zeit gab er die geistlichen Leime, Vikarien und Cormmenden an die Stifterfamilien zurück. Dazu gehörten das Martini-, Johannis-, Crucis-, St.­Viti-Lehn und die Meltzingsche Commmende. Die Einkünfte sollten nun Studie­renden, sei es als Theologen, Juristen, Medizinern zu Gute kommen. Geistliche wurden meistens die ältesten Söhne, der jüngere erhielt dann Haus und Geschäft. Man nannte jetzt die Pfründen Lehne, weil sie den Studenten verliehen wurden.

Im Laufe der nun folgenden Zeit gab es wenig Studenten in der Nachkommen­schaft, die die Erträge aus den Lehnen nutzen konnten. Die Überschüsse wuchsen an und Propst Johann Ernst Stille bildete 1690 daraus das „Neue Lehn" auch Beneficium novum genannt. Angelegt wurden die Gelder in Bürgerhäuser und in der Mecklenburgischen Casse.

Die fünf Lehne wurden bis 1788 einzeln verwaltet, so dass der Studierende gesondert investiert wurde. 1788 schrieb der Postmeister Ludolph Friedrich Stintmann (Patron 1788 bis 1810) das erste Regulativ nieder. Es vereinte alle fünf Leime, aber jedes Leim verwaltete sich selbst. Die Studenten wurden gesondert investiert, und es kamen alle drei Jahre sechs von ihnen in den Genuss eines Stipendiums. Um Kandidat zu werden, mussten die Studenten oft unter schwierigsten Verhältnissen nach Uelzen kommen, „um gehörig vom Propst examiniert" zu werden. Alles geschah in lateinischer Sprache. Es wurden geprüft:

1)      wissenschaftliche Kenntnisse: Religion, Sittenlehre

2)      Erdbeschreibung: Globus

3)      Geschichte seit dem 15. Jahrhundert

4)      Physik

5)      Teutsche Sprache: Orthographie, Styl, Form

6)      Lateinische Sprache: Julius Caesar, Virgil

7)      Griechische Sprache: Homer, Plato

Auch hatten die Studenten ein Jahr in Göttingen ein Pflichtstudium zu absolvie­ren. Nach bestandener Prüfung beim Propst und Zahlung von 7 rthl. Courant wurden ihnen der Investiturschein ausgehändigt wie auch ihr Stipendium.

Nach 1812 änderte sich die Zahl der Kandidaten, da ein Kassenüberschuss vor­handen war. Auch erleichterte man den Studenten die Investitur. So entfiel die Pflicht, ein Jahr in Göttingen studieren zu müssen, wie auch das strenge Examen beim Propst zu Uelzen..

Eine besondere Berufsgruppe nehmen die Ratsverwandten in den Lehnen ein. Sie sind es, die die Geschicke der Stadt durch Kriege, Brände, Seuchen geleitet haben. Es waren im Mittelalter bestimmte Familien, aus deren Mitte die Rat­mannen und Bürgermeister hervorgingen. Uns ist als Proconsul (1. Bürgermei­ster) aus dem Johannislehn Johannes Lembecke bekannt. Er amtete 1357 zuerst als Consul (Ratmann), wurde 1359 zweiter und 1372 erster Bürgermeister der Stadt Uelzen. Ihm folgten sein Sohn Diric 1391 als Ratmann und 1396 bis 1409 als 2. Bürgermeister. In der Erbfolge war es Dirics Sohn Cord, der 1439 als Rat­mann, 1440 als zweiter und 1457 bis 1462 1. Bürgermeister die Ämter bekleidete.

Die Ratsmitglieder waren schoßfrei. Die Ratsfähigkeit blieb über viele Gene­rationen erblich erhalten. Um ratsfähig zu werden, genügte es, wenn man eine Ratsherrentochter oder Ratsherrenwitwe heiratete. So heiratete Hans Redeber die Tochter von Bürgermeister Cord Lembecke Ilsabe Lembecke. Hans Redeber kam 1468 in den Rat und wurde 1492 1. Bürgermeister.

Ein anderes Beispiel: Wer am meisten Steuern zahlte, konnte Ratsmitglied werden. Es war Johann Bock, der Kaufmann in Gotland und später in Uelzen war. 1571 wurde er Ratmann und 1594 1. Bürgermeister.

1658 kam es zu Zwistigkeiten zwischen den Bürgern der Stadt Uelzen und dem Rat. Vor der fürstlichen Kanzlei in Celle wurde schließlich ein Vergleich geschlossen. Man formulierte nunmehr die Rechte der Ratmannen genauer. Außerdem sollte keiner in den Rat der Stadt Uelzen aufgenommen werden, der bereits einen darin Sitzenden oder mit ihm im zweiten oder dritten Grade verwandt oder verschwägert war. Damit war der Ratserbfolge ein Ende gesetzt. Doch einigen Namen der alten Ratsgeschlechter begegnen wir noch in den folgenden Jahrhunderten, z.B. Heinrich Ernst Versmann (gest. 03.12.1768), ein Nachkomme von Johann Versmann (gest. 05.04.1657). Ein weiteres Beispiel ist Joachim Heinrich Roffsack (gest. 02.04.1718), Nachkomme von Albert Roffsack (Ratmann 1610, 2. Bürgermeister 1626).

Kommen wir zurück auf das Testament der Familien Sten/Lembecke. Mit dieser Urkunde von 1376 gehörte der dritte Teil des gesamten großen und kleinen Zehnten in Böddenstedt zur Familienstiftung Johannislehn. Im Laufe der folgenden 450 Jahre änderten sich die Besitzverhältnisse. Die Bauern hatten von insgesamt 1232 Morgen 106 Quadratruthen und den Natural-, Fleisch-, Schmalzzehnten jeweils die Hälfte an das Johannislehn zu Uelzen und das von Bülowsche Gut zu Göddenstedt zu entrichten. Durch die Ablösungsordnung von 1833 wurde eine Ablösung durch Entrichtung eines Kapitals von je 8250 rhtl. an das Johannislehn wie auch an das Göddenstedter Gut möglich.

Auch die weiteren dem Leim zugehörigen Bauern in Kahlstorf, Nateln, Könau lösten sich durch Zahlungen aus ihren Verpflichtungen.

Die eingehenden großen Geldsummen legten die Patrone in der Folgezeit in Hypotheken, Obligationen u.ä. an. Durch die im 20. Jahrhundert einsetzende Inflation wurden diese Gelder mehr und mehr entwertet. Nur am Wulliop und in der Oldenstädter Straße aus urdenklichen Zeiten verbliebene Grundstücke verblieben. Sie waren verpachtet und wurden landwirtschaftlich genutzt.

Während der nationalsozialistischen Zeit wurden Stimmen laut, die Familien­stiftungen aufzulösen. Die vorhandenen Gelder sollten

1)    der Schul- bzw. Berufsausbildung dienen,

2)    der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen zufließen,

3)    Personen erhalten, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Man war bestrebt, auf diese Weise „die toten Urväterkapitalien zu Gunsten der Jugend in Bewegung zu setzen, um so den schönsten und gerechtesten Abschluß der Stiftungstradition zu erreichen". Doch der damalige Patron Otto Kefersein, die Kompatrone Werner Kraut und Leo Siemens entschieden sich gegen eine vorgeschlagene Auflösung der beiden Stiftungen.

Auch die Reichsjugendehrung ruhte nicht und strebte zu Gunsten des Baues von HJ.-Heimen eine Stiftungsauflösung an. Doch auch dieses lehnten die drei Patrone ab. 1938 kam vom Regierungspräsidenten die erlösende Nachricht, die Stiftungen nicht aufzulösen, da diese in absehbarer Zeit wieder ihrem Zweck dienen könnten.

Durch die Währungsreform des Jahres 1948 verringerte sich weiter das noch vorhandene Kapital der Stiftungen, und der Regierungspräsident schlug eine Auflösung oder aber eine Zusammenlegung der Stiftungen vor. Das Patronat entschloss sich zu einer Fusion. Neue Erbbauverträge mit den Pächtern der Grundstücke in der Oldenstädter Straße wurden 1961 abgeschlossen. 1963 legte man das Johannislehn mit der Meltzingschen Commende zusammen. Man schuf eine neue Satzung und entschied sich für den Namen:

 Familienstiftung Johannislehn zu Uelzen vom 17. Mai 1376

Die Stadt Uelzen hat sich für die Erhaltung der Familiennamen Lembecke, Alewin und Hoefft eingesetzt. Nach ihnen wurden Straßen in der Stadt Uelzen benannt. Johannes Lembecke (Johannislehn) war 1372 Bürgermeister zu Uelzen und Erbauer der Stadtmauer. Ernst Alewin (t 16.03.1610), Meltzings Commende, war 1600 Ratmann und Dr. Jur. Georg Friedrich Wilhelm Hoeffl war 1852 Bürgermeister und Patron des Johannislehns.

 

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